Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen, soweit sie nicht nach Übereinkunft schriftlich, in anderer Weise geregelt sind. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, anerkennen wir nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Ein Kunde, der mit diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht einverstanden ist, hat dies innerhalb von 5 Tagen ab Versanddatum unserer Auftragsbestätigung mit Brief oder Fax zu erklären.
Bestellungen und technische Anfragen per Telefon
Bestellungen und technische Anfragen per Telefon werden erledigt wie verstanden. Wir lehnen jede Verantwortung für Fehler ab, die sich aufgrund des telefonischen Kontakts ergeben können. Die Kostenfolge für die unrichtige Ausführung (Frachtspesen, Verpackung) trägt in allen Fällen der Besteller.
Angebote und technische Spezifikationen
Unsere Angebote sind freibleibend. Die von uns in den gedruckten Listen angegebenen Preise, Abmessungen, Ausführungen und Gewichte sind nur im Sinne einer Richtlinie zu verstehen, da wir uns Änderungen in Ausführung, Material und Preisen jederzeit vorbehalten.
Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Bestellung zustande.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich als reiner Nettopreis und umfassen nicht die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Versandkosten einschließlich aller Nebenkosten, insbesondere Transport, Versicherung, Fracht, Verladung, Zölle gehen, soweit im nachfolgenden nicht etwas anderes vereinbart ist, zu Lasten des Käufers.
Die Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportfirma zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Annahme und Ausführung von Aufträgen können von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Für größere Aufträge und Spezialanfertigungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft jedoch vor Auslieferung, 1/3 innerhalb 30 Tagen nach Versandbereitschaft. Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung Erhöhungen der Beschaffungskosten, durch Preisaufschläge der Zulieferanten, durch zusätzlich fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, stärkere Währungsschwankungen und ähnliches, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Besteht die Änderung in einer Preiserhöhung, ist der Besteller berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten.
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug irgendwelcher Art zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Mieten sind jeweils im voraus zu zahlen, ohne Abzug von Skonto. Mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Aufträge bis netto DM 150,-- werden per Nachnahme einschließlich Nachnahmegebühr und Versandkosten ausgeliefert.
Bei Zahlungen mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verlangen. Schecks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft.
Lieferfrist
Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Angebots. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an und verstehen sich bis zum Zeitpunkt, in dem der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlässt. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse könne die Lieferfristen ohne weiteres verlängert werden, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, Mobilisation, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder anderen Umständen, wie z.B. Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Betriebsunfällen, Brand und Epidemien. Der Besteller hat jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Frist zur nachträglichen Erfüllung angesetzt hat, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht und diese von uns nicht eingehalten werden kann. Die Frist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen ist. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Ablieferung innerhalb der gesetzlichen Frist außerordentlich erschwert oder unmöglich werden. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall der Hindernisse zu keiner späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung für nachträgliche Unmöglichkeit oder Lieferungserschwerung wird wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten.
Garantie
Unsere Garantie erstreckt sich entsprechend der Garantie unserer Lieferwerke vom Tage der Ablieferung an, normalerweise während 12 Monaten, auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache im schlechten Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Von der Garantie auf jeden Fall ausgeschlossen ist Laserröhren-Bruch. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für irgendwelche Schäden, die unmittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt. Änderungen oder Reparaturarbeiten, sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.
Beanstandungen
Beanstandungen können innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Empfänger berücksichtigt werden. Beanstandete Teile sind uns zur Kontrolle einzusenden. Kosten für Nacharbeiten, die vom Besteller ohne unsere vorhergehende Zustimmung ausgeführt werden, übernehmen wir nicht.
Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Besteller bzw. Käufer an deren jeweiligen Sitz im zuständigen Eigentumsvorbehaltregister eintragen zu lassen. Der Besteller bzw. Käufer erwirbt entsprechend seinen geleisteten Zahlungen das Eigentum an den Sachen. Ist der Besteller in Verzug, können wir die Ware gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen, auch aus Wechseln oder Schecks, ist für alle Teile Lemgo. Liegen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für solche aus Wechsel- und Schecklagen, grundsätzlich Lemgo, ist der Vertragspartner nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren Hagen.
Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Sonstiges
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst nahe kommen.
Sämtliche Preise sind freibleibend. Irrtümer in der Preisliste und auf der Rechnung sind vorbehalten.
Gritzke Lasertechnik OHG * Drechslerstrasse 3 * D- 32657 Lemgo
